Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bedingungen für die Benutzung des
Pluspunktes Gesundheit.DTB und des Logos

Wie die meisten Gütesiegel ist auch das Logo des PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB urheberrechtlich geschützt. So unterliegen die Vereine, die PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB ausgezeichnete Angebote anbieten, bestimmten Nutzungsbedingungen.

Benutzungsrecht und Umfang
1. Der DTB ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Logo PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB. Er gestattet dem Verein für die Nutzungsdauer, die Logos in der Art einer Dienstleistungs- und Warenmarke unter den nachfolgenden Bedingungen zu verwenden.
2. Voraussetzung ist, dass der Verein

  • die vom DTB für den Gesundheitssport und insbesondere für die Nutzung des PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB und des Siegels SPORT PRO GESUNDHEIT aufgestellten Anforderungen einhält,
  • den Übungsleiter bei der Durchführung der Angebote einsetzt, die er bei der Antragstellung benannt hat und
  • die Angebote in den Räumen durchführt, die er dafür bei der Antragstellung benannt hat (Übungsräume).

3. Bei Verhinderung von Übungsleitern oder der Möglichkeit, die Übungsräume zu benutzen, ist der Verein berechtigt, einen anderen Übungsleiter mit der gleichen Qualifikation einzusetzen oder auf andere, gleich geeignete Übungsräume auszuweichen. Grundsätzlich hat er jedoch diese Änderung vorher dem ausstellenden Verband anzuzeigen und dessen Zustimmung einzuholen.

Vertragszeit
1. Das Benutzungsrecht gilt für drei Jahre zum Ende des Quartals ab dem Datum der Zertifizierung.
2. Die Verlängerung kann vom Verein immer neu beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Verein bzw. der Übungsleiter weiterhin die Anforderungen erfüllt, insbesondere der Übungsleiter den Anforderungen an seine Fortbildungen entspricht.

Verlängerung
Das Benutzungsrecht kann alle drei Jahre vom Verein beim Landesturnverband verlängert werden.

Qualitätsanforderungen und Qualitätskontrolle
1. Der Verein verpflichtet sich, während der gesamten Vertragsdauer die vom DTB für den Gesundheitssport und insbesondere für die Verleihung des PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB aufgestellten Anforderungen an die Übungsleiter einzuhalten, auch wenn diese nachträglich vom DTB angepasst, geändert und ergänzt werden. Der DTB unterrichtet in diesem Falle den Verein über diese Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen schriftlich.
2. Der DTB ist berechtigt, sich von der Einhaltung der Verpflichtungen des Vereins zu überzeugen. Zu diesem Zweck gibt der Verein - wenn gewünscht, schriftlich - dem DTB auf alle Fragen Auskunft. Der DTB oder seine Beauftragten haben jederzeit freien Zugang zu den Veranstaltungen der Vertragsangebote und können Teilnehmer, Mitarbeiter des Vereins oder Übungsleiter befragen.

Ende des Benutzungsrechtes
Mit Ende des Benutzungszeitraumes - wenn er nicht verlängert wird - stellt der Verein die Benutzung der Logos ein und vernichtet alle Gegenstände, auf denen dieses wiedergegeben ist. Der Verein darf auch nicht mehr darauf hinweisen, dass er in der Vergangenheit eine Benutzungsberechtigung gehabt hat.